Jeder der schon mal eine Abmahnung bekommen hat, weiß wie ärgerlich sowas ist. Man versucht sich zwar meist mit allen Mitteln dagegen zu wehren, doch nicht immer klappt das. Um solche Abmahnung zu vermeiden, versuchen wir sie in diesem Blog auch immer wieder über gesetzliche Veränderungen zu informieren, damit sie darauf reagieren können.
Ein solche Änderung steht jetzt am 11. Juni wieder vor der Tür: diesmal bei der Wiederrufsrecht. Die Änderungen betreffen einmal die Angleichung der Rechtslage von normalen Onlineshops und Verkaufsplattformen wie eBay. Dies Betrifft die Angaben von Fristlänge, Wertersatzregelungen und der Möglichkeit, ein Rückgaberecht einzuräumen. Eine weitere wichtige Änderung ist, dass die Musterbelehrungen jetzt als Anhang des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) eingeflossen ist und somit nicht mehr als unwirksam eingestuft werden kann. Die vorherige Musterbelehrung des Bundesministeriums der Justiz wurde von manchen Gerichten als unzureichend erklärt. Was natürlich sehr ärgerlich war, wenn man sich als Shopbetreiber auf die Angaben eines Ministeriums verlassen wollte.

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